Anwaltskanzlei Haizmann Büttner - Kompetenz seit 1989

Die seit Gründung der Kanzlei im Jahre 1989 durch Rechtsanwalt Haizmann – damals noch als Einzelunternehmen – nunmehr bestehende Sozietät „Haizmann & Büttner“ ist eine explizit auf das Strafrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei. So sind die beiden Partner der Kanzlei, Rechtsanwalt Michael Haizmann, sowie Rechtsanwalt Johannes Büttner beide - als ausgewiesene Fachanwälte für Strafrecht - ausschließlich in sämtlichen Bereichen des Strafrechts tätig. Hierzu zählen neben dem Kapitalstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Vermögens- und Eigentumsdelikten, etc. auch der Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Neben ihrer originären Tätigkeit als Strafverteidiger weisen Rechtsanwalt Haizmann, sowie Rechtsanwalt Büttner eine Vielzahl weiterer Kompetenzen auf.

Haizmann Urkunde
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Haizmann Urkunde

Neben ihrer originären Tätigkeit als Strafverteidiger weisen Rechtsanwalt Haizmann, sowie Rechtsanwalt Büttner eine Vielzahl weiterer Kompetenzen auf. So ist Rechtsanwalt Michael Haizmann als Gastdozent für Straf- und Prozessrecht im Rahmen der bayerischen Referendarausbildung tätig. Auch Rechtsanwalt Büttner war über mehrere Jahre hinweg Dozent für Rhetorik und Kommunikation in der Ausbildung der Rechtsreferendare in Bayern und Baden-Württemberg.

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Rechtsanwalt Haizmann ist darüber hinaus Autor verschiedenster Publikationen, Leiter des Fachausschusses für Kapitalverbrechen beim deutschen Strafverteidiger-Verband und wurde seit 2014 bereits sechsmal hintereinander jährlich mit dem renommierten Titel „Top Rechtsanwalt“ durch das Focus Magazin ausgezeichnet und in die Focus-Liste der am häufigsten in Deutschland empfohlenen Rechtsanwälte aufgenommen.

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Im Jahr 2020 wurde der Kanzlei zuletzt von dem Magazin Stern die Auszeichnung „BESTE ANWALTSKANZLEIEN 2020“, sowie von der Kooperationsgruppe Beratung.de, Firmen ABC, Handelsblatt, Wirtschaftswoche und Tagesspiegel die Auszeichnung „Top-Kanzlei“ verliehen, wodurch die Sozietät seither durch vorgenannte Mediengruppe explizit empfohlen wird.

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Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Gerade in diesen Bereichen ist in den letzten Jahren eine verstärkte strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen und deren Geschäftsführern durch die Ermittlungsbehörden, vor allem in den Bereichen Insolvenz- und Steuerstrafrecht zu beobachten. Aufgrund der Tatsache, dass vielen Firmeneignern im Vorfeld einer Gründung zwar die Problematiken einer zivilrechtlichen Haftung, nicht allerdings die erheblichen Risiken einer möglichen Strafbarkeit und damit verbundenen Verfolgung durch die Ermittlungsbehörden im Rahmen ihrer Tätigkeiten als Geschäftsführer bekannt sind, ist insbesondere in diesen Bereichen die Notwendigkeit einer kompetenten und fachkundigen strafrechtlichen Beratung und Vertretung evident.

So zählen zu der Mandantschaft der Kanzlei heute mehrere regionale und überregionale Unternehmen mit den unterschiedlichsten Facetten strafrechtlich relevanter Problematiken aus dem Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, die beispielsweise Fälle der Arbeitnehmerüberlassung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Insolvenzverschleppung, Untreue, Bankrott, Gläubigerbegünstigung, Steuerhinterziehung, etc. umfassen.

Als offizieller Kooperationspartner des „Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschland e.V.“ bietet Ihnen die Anwaltskanzlei „Haizmann & Büttner“ schnelle und unkomplizierte Erstberatung am Telefon in Eilfällen (Hausdurchsuchungen, Festnahmen, etc.), sowie exklusive Sonderkonditionen für Verbandsmitglieder im Falle einer Mandatsübernahme.

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